IT-Recht
Das IT-Recht (Informationstechnologierecht) umfasst diejenigen Rechtsfragen, die sich mit rechtlichen Problemen rund um Sachverhalte im Hinblick auf die Informationstechnologie beschäftigen. Grundsätzlich kann das IT-Recht nicht als eigenständiges Rechtsgebiet dargestellt werden. Es handelt sich bei diesem Rechtsgebiet um eine Mischung und Überschneidung verschiedener anderer Rechtsgebiete. So treffen dort unter anderem das Vertragsrecht in Form der Fernabsatzverträge, das Wettbewerbsrecht, das Datenschutzrecht, das Medienrecht, das Telekommunikationsrecht sowie das Urheber- und Markenrecht aufeinander.
Sehr häufig sind Onlineshops in Streitigkeiten verwickelt. Mittlerweile ist die Errichtung eines Onlineshops für fast jeden Bürger möglich. Viele üben dies als Nebentätigkeit aus. Es bietet die flexible Möglichkeit eines Nebenverdienstes oder sogar auch Hauptverdienstes. Die rechtlichen Tücken sind jedoch nicht zu unterschätzen. Es sind viele rechtliche Vorgaben zu beachten.
Zum einen ist in einer Vielzahl von Fällen ein Gewerbe ordnungsgemäß anzumelden, wenn die Tätigkeit nicht freiberuflicher Natur ist. Die Onlineshops selbst müssen Dienstanbietererkennungen nach dem TMG, das so genannte Impressum, enthalten. Die AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) dürfen die Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen. Das Widerrufsrecht muss beachtet werden. Lichtbilder bzw. Videos dürfen aufgrund Urheberrechte bzw. Nutzungsrechte anderer nicht schlicht für eigene Zwecke verwendet werde.
Das sind alles Punkte, die bei ihrer Missachtung zu teuren Abmahnungen von Rechteinhabern und Wettbewerbern führen können, die sogar den Ruin eines gewerblichen Kleinunternehmers bedeuten können, das gerade erst gegründet wurde. Umso wichtiger ist es, sich rechtlich beraten zu lassen!
eBay ist einer der größten Online-Marktplätze, um (gebrauchte) Waren zu kaufen und zu verkaufen. Man legt in wenigen Minuten ein Account bzw. Mitgliedskonto an und schon kann es mit den ersten Online-Geschäften bzw. Auktionen/Sofort-Käufen losgehen. Hier kommt es nicht selten vor, dass eBay, das Ihre Mitglieder und deren Beziehungen zu anderen Konten regelmäßig überprüft, Konten bzw. Accounts sperrt. Die Mitglieder können dann keine Geschäfte mehr über die Plattform tätigen. Teilweise erscheinen den Nutzern diese Sperrungen willkürlich, substantiierte Begründungen für die Sperrungen werden oftmals nicht gegeben. eBay zieht sich auf pauschale Aussagen zurück, der Nutzer würde die Sicherheit des Marktplatzes gefährden. Auf welcher Art und Weise der Nutzer dies tun soll, bleibt oftmals im Dunkeln. Dies kann für gewerbliche Verkäufer und Käufer regelmäßig ruinöse Folgen nach sich ziehen.
Hier setzt meine Tätigkeit für Sie an. Es ist rechtlich enorm schwierig, die Ansprüche gegen eBay durchzusetzen. Denn eBay hat AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen), die die Rechte der Plattform absichern. Meine Erfahrung mit Mandanten gegen eBay nach ist es sinnvoll, zunächst nicht mit scharfen Waffen zu schießen, sondern eine außergerichtliche Einigung auf rechtlicher Basis anzustreben.
eBay ist eine Handelsplattform, die nur den fairen und rechtlich einwandfreien Geschäftsverkehr auf Ihrer Seite zu Gunsten aller Nutzer gewährleisten will. Erhält eBay Kenntnis von Transaktionen, die den Verdacht erwecken, gegen Recht und Gesetz zu verstoßen und legen Mitglieder ein Verhalten an den Tag, das gegen geltende gesetzliche und mit eBay vereinbarte Regelungen verstößt, dann kann eBay durchaus berechtigt sein, die Konten von Mitgliedern zu sperren.
eBay hat aber natürlich ein hohes Interesse daran, den Mitgliedern den Geschäftsverkehr auf der Handelsplattform zu ermöglichen, da es natürlich an den jeweiligen Umsätzen durch Gebühren und Provisionen beteiligt werden kann. Diese können insbesondere bei Unternehmern hoch sein. Daher habe ich es durch Verhandlungen in der Vergangenheit schon erreicht, dass eine Einigung ohne ein Gerichtsverfahren mit eBay erzielt werden konnte und eBay sogar die außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung, also die Anwaltskosten, erstattet hat, sodass der Mandant letztendlich eine Entsperrung ohne jedwede Kosten für sich verbuchen konnte.
Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie ein Problem mit Ihrem eBay-Account haben!
Auf der Handelsplattform eBay werden täglich zig Geschäfte abgeschlossen und abgewickelt. Regelmäßig kommt es vor, dass Verkäufer nach Einstellen eines Artikels zur Auktion mit den vorhandenen Geboten auf die Ware nicht zufrieden sind. Daher brechen Sie die Auktion ab, obwohl es bereits Gebote von Kaufinteressenten gibt.
Grundsätzlich herrscht Rechtsprechung, dass mit Abgabe eines Gebots bereits ein Kaufvertrag mit der Verkäufer zustande kommt, der unter der Bedingung steht, dass das Gebot nach Auslaufen der Auktionszeit das höchste ist. Wenn der Verkäufer nun diese Auktion grundlos abbricht, dann besteht zwischen dem Verkäufer und dem Meistbietenden ein verbindlicher Kaufvertrag über den eingestellten Artikel zu dem Preis, der zum Zeitpunkt des Abbruchs der höchste war.
Der Kaufvertrag verpflichtet den Käufer, den gebotenen Kaufpreis zu zahlen und den Verkäufer, die eingestellte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übereignen. Wenn dieser meint, der gebotene Kaufpreis sei ihm nicht hoch genug gewesen und er könne die Auktion einfach abbrechen, dann irrt er sich.
Der Käufer muss dann den Verkäufer grundsätzlich zu Nacherfüllung, das heißt, zur Übereignung einer mangelfreien Sache unter Fristsetzung auffordern. Erfüllt der Verkäufer das Verlangen nicht, so steht dem Käufer ein Schadenersatz statt der Leistung zu. Zu ersetzen ist hier nach herrschender Rechtsprechung der objektive Wert des gekauften Gegenstands abzüglich des gebotenen Kaufpreises. Das heißt, wenn Sie ein Gebot in Höhe von 10,00 € auf eine Statue abgegeben haben, die auch mit 1.800,00 € zum Sofort-Kauf angeboten wird und der Verkäufer bricht die Auktion ab, während Sie mit 10,00 € der Höchstbietende sind, dann können Sie die objektiven Wert in Höhe von 1.800,00 € abzüglich der 10,00 € an Kaufpreis als Schadenersatz herausverlangen.
Gerne können Sie mich kontaktieren, wenn ein Käufer aus Ihrer Sicht eine Auktion unberechtigt abgebrochen hat!
Amazon ist eine der größten Online-Handelsplattformen auf der Welt. Käufer bzw. Verbraucher können dort nahezu sämtliche erdenklichen Artikel käuflich erwerben. Verkäufern steht mit Amazon ein riesiger Marktplatz zur Verfügung, auf dem sie ihr Geschäft bzw. Gewerbe betreiben können und Ware aller Art absetzen können. Teilweise geht dies jedoch so weit, dass die Existenz der Verkäufer an der Nutzung dieser Online-Handelsplattform hängt, weil sie vertraglich an sie und die entsprechenden AGB gebunden sind und ihre Absätze im Wesentlichen dort erfolgen. Insoweit wiegen Sperrungen besonders schwer und können schwerwiegende finanzielle Folgen haben.
Käufern bzw. Verbrauchern steht mit Amazon wiederum ein Vertragspartner gegenüber, der eine große Marktmacht hat, sodass es zuweilen auch Schwierigkeiten bereitet, nach Widerrufen von Verträgen die Kaufpreise erstattet zu bekommen. Begründet wird dies damit, dass die Ware entweder im Lager von Amazon noch nicht zugegangen sei, selbst wenn die Käufer Nachweise für die Abwendung der Ware vorlegen können.
Erschwerend kommt hinzu, dass Amazons handelnde Gesellschaften ihren Sitz grundsätzlich in Luxemburg haben. Für die Konten kann bspw. eine andere Gesellschaft von Amazon zuständig sein als diejenige für die Zahlungsabwicklung in Form von Kaufpreiserstattungen.
Im Ergebnis ist es sehr schwierig, Ansprüche gegen Amazon auf Entsperrung von Accounts oder Erstattung von Kaufpreisen effektiv durchzusetzen, sodass eine sorgfältige Prüfung erfolgen muss.
Dabei kann ich Ihnen behilflich sein. In jedem konkreten Einzelfall prüfen wir unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Wertes, der hinter Ihrer Sache steht, insbesondere die Zuständigkeit der deutschen Gerichte und die Anwendung des deutschen Rechts, damit die Kosten der Rechtsverfolgung im Verhältnis zum Nutzen bzw. der angestrebten Anspruchsdurchsetzung stehen. Denn es kann sehr kosten- und zeitintensiv werden, wenn zusätzlich ausländische Anwälte beauftragt werden müssen, um Ihre Forderungen in Luxemburg durchsetzen.