Kanzlei Pilarski

Seminare

Weiterhin biete ich als Dozent Seminare, Schulungen, Vorträge, Tagungen und Workshops an. Ich bin bereits für unterschiedlichste Veranstalter im gesamten Bundesgebiet tätig. Ich halte insbesondere Seminare im Vergaberecht, Subventions- und Zuwendungsrecht sowie Zuwendungsvergaberecht.

Je nach Wunsch wird ein Seminar mit der entsprechenden Vorbereitung speziell auf Ihre Wünsche und Fragen, die die Teilnehmer an ihrem speziellen Arbeitsplatz und in ihren individuellen Aufgabenbereich haben, zugeschnitten. Die Seminare sind sowohl als Mehr-Tages-Seminare, Tages-Seminare als auch stundenweise möglich. Hinsichtlich der Vergütung wird eine individuelle Regelungen vereinbart.

Die Kanzlei kooperiert in diesem Zuge mit der wissenscampus UG die für Tagungen, Trainings, Fortbildungen und Workshops die gesamte Organisation und Abwicklung übernimmt.

Sollten aktuell keine Seminare geplant bzw. organisiert sein, sprechen Sie uns einfach gerne auf eine für Sie individuell angepasste Lösung an!


Zuwendungsvergaberecht

Wo schon das Verständnis vom Vergaberecht und Zuwendungsrecht wegen der Komplexität und Unüberschaubarkeit schwerfällt, da verwirrt das Zuwendungsvergaberecht den Anwender umso mehr. Das Vergaberecht und das Zuwendungsrecht sind zunächst separat nebeneinanderstehende Rechtmateiren. Das Zuwendungsvergaberecht bezeichnet die Verknüpfung dieser beiden Materien, die durch eine Aufnahme von vergaberechtlichen Pflichten in das Zuwendungsverhältnis durch Auflagen oder vertragliche Regelungen erfolgt. Auf diese Weise wird das Vergaberecht zum Instrumentarium im Zuwendungsrecht, um durch Vergabeverfahren die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwendung der öffentlichen Mittel zu gewährleisten. Das Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, um nicht den Verlust der Fördermittel zu riskieren.

Folgenden Seminare werden derzeit angeboten:

Aktuell sind keine Termine vorhanden.


Vergaberecht

Das öffentliche Vergaberecht umfasst die Gesamtheit der Vorschriften, die die Beschaffungstätigkeit öffentlicher Auftraggeber regeln. Es ist in das oberschwellige (europaweite) und unterschwellige (nationale) Vergaberecht unterteilt. Maßgeblich für die Anwendung des einen oder des anderen sind jeweils die EU-Schwellenwerte. Das oberschwellige Vergaberecht unterfällt als sogenannte Wettbewerbslösung der Kompetenz des Bundes, das unterschwellige Vergaberecht als sogenannte Haushaltslösung der Kompetenz der einzelnen Bundesländer. Die Folge ist ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen, die die Anwendung für den Praktiker komplex und schwer überschaubar machen. In den vergaberechtlichen Seminaren wird ein strukturierter und praxisnaher Überblick über die relevanten Regelungen verschafft.

Folgenden Seminare werden derzeit angeboten:

Aktuell sind keine Termine vorhanden.


Zuwendungsrecht

Das Zuwendungsrecht bezeichnet diejenigen Regelungen, die insbesondere das Verhältnis zwischen dem Zuwendungsgeber und dem Zuwendungsempfänger bei der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel gestalten. Zuwendungen werden in der Regel in Form von Förderbescheiden oder Förderverträgen gewährt. Diese beinhalten Rechte und Pflichten der Zuwendungsempfänger, deren Nichteinhaltung zum Verlust der Fördermittel führen kann. Umso wichtiger ist der souveräne Umgang mit dieser Rechtsmaterien, den unserer Seminare vermitteln.

Folgenden Seminare werden derzeit angeboten:

Aktuell sind keine Termine vorhanden.
 
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